Sachsen Kurzzeitmiete
§1 Leistungen
(1) Der Umfang der verträglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen der Ferienwohnung. Diese entnehmen Sie dem Mietvertrag. Die Bestimmungen des Mietvertrags geltend dabei vorrangig.
(2) Der Mieter erklärt, ausdrücklich von der Beschreibung der Ferienwohnung Kenntnis genommen zu haben.
(3) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohnzwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
(4) Der Mieter ist an die bei Buchung angegebene Personenzahl gebunden. Wird bei Mietbeginn oder danach festgestellt, dass die Ferienwohnung von mehr Personen als angegeben benutzt wurde bzw. benutzt wird, ist der Vermieter berechtigt, die entsprechende Differenz gemäß Preisliste nachzubelasten oder unangemeldete Personen abzuweisen. Sämtliche andere Rechte des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
§2 Mietpreis
(1) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Hiervon nicht erfasst sind Nebenleistungen wie Z.B. die Endreinigung sowie etwaige optionale Zusatzleistungen, die ausdrücklich im Mietvertrag benannt sind.
(2) Wurde eine Anzahlung des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen. Kartenzahlung wird nicht akzeptiert.
§3 Dauer des Mietverhältnisses
(1) Der Mieter kann die Ferienwohnung mit Beginn des Mietverhältnisses, am Anreisetag, ab 15:00 Uhr beziehen. Zu diesem Zweck erhält der Mieter vom Ansprechpartner des Vermieters vor Ort den Schlüssel zur Ferienwohnung.
(2) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§4 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Mieter hat die Mietsache am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 3 Ziff. 2) spätestens bis 12:00 Uhr zurückzugeben.
(2) Die Rückgabe erfolgt durch die Übergabe sämtlicher erhaltener Schlüssel an den Ansprechpartner des Vermieters vor Ort. Zu diesem Zeitpunkt verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung gemeinsam mit dem Ansprechpartner des Vermieters vor Ort zu begehen, um ggf. ein Abnahmeprotokoll zu erstellen.
§5 Haftung
(1) Der Mieter haftet für die Schäden an der Mietsache, die von ihm oder einem Mitbewohner verursacht wurden, es sei denn, den Mieter und seinen Mietbewohner trifft kein Verschulden.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mit dem bei der Übergabe vorhandenem Inventar zurückzugeben. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs. 1 BGB für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Mieters im Übrigen, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie
- auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, oder
- auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen, oder
- auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, oder
- auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Mietobjekts, oder
- auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§6 Kündigung/Rücktritt des Mieters, Schadensersatz
(1) Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Er hat die Kündigung schriftlich gegenüber dem Vermieter einzureichen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Vermieter.
(2) Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung richtet. Der Vermieter kann Schadensersatz nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum verträglich vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses wie folgt pauschalisieren:
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Bis 14 Tage vor Ihrer Anreise können Sie Ihre Buchung kostenfrei stornieren.
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Zwischen 14 und 7 Tagen vor Anreise behalten wir 50 % des Mietzinses ein.
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Ab weniger als 7 Tagen vor Anreise wird der volle Mietzins fällig.
(3) Die Pauschale ist vom Mieter auch bei Kündigung aus einem wichtigen Grunde zu zahlen.
(4) Der Mieter hat die Möglichkeit dem Vermieter nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden oder der Schaden geringer ist als die unter Ziff. 2 vereinbarte Pauschale.
(5) Für den Fall, dass von dem Mieter ein Schadensersatz nach (§ 5 Ziff. 2) nicht zu zahlen ist, kann der Vermieter den durch die Kündigung entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§7 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung oder Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält. dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Für diesen Fall ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen des entgangenen Gewinnes zu verlangen.
§8 Vertragsabschluss
(1) Zum Zwecke des Abschlusses des Mietvertrages erhält der Mieter zwei vom Vermieter unterschriebene Exemplare des Mietvertrages als Angebot zum Abschluss des Mietvertrages. Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Mieter mit Rücksendung eines von ihm unterschriebenen Exemplars beim Vermieter.
(2) Der Vermieter ist an sein Angebot 8 Tage gebunden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung durch den Vermieter und endet mit dem Zugang des vom Mieter ebenfalls unterschriebenen Exemplars beim Vermieter.
(3) Der nach Ziff. 2 verspätete Zugang der Annahmeerklärung durch den Mieter stellt ein erneutes Angebot durch den Mieter auf Abschluss eines Mietvertrages über die Mietvertrag näher bezeichnete Ferienwohnung dar. dass der Vermieter durch die schriftliche Erklärung gegenüber dem Mieter annehmen kann. Eine Verpflichtung zur Annahme durch den Vermieter besteht jedoch nicht.
(4) Der Mietvertrag gilt unabhängig von der Regelung in (§ Ziff. 1 bis 3) auch bei mündlicher/fernmündlicher Vereinbarung als rechtsverbindlich geschlossen. Der Mieter erhält auch in diesem Fall vom Vermieter einen Mietvertrag als Buchungsbestätigung, die er innerhalb von 10 Tagen entsprechend der Regelung in (§ 6 Ziff. 3) unterschrieben zurückzusenden hat, § 6 Ziff. 4 gilt dabei entsprechend.
(5) Jede Abänderung des Mietvertrags bedarf ebenfalls der Schriftform und ist nur gültig, wenn sie durch den Vermieter und Mieter erklärt wird. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
§9 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, der Ferienwohnung selbst oder das Gebäude sowie Nebenräumen des Gebäudes sowie der zu der Ferienwohnung oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
(2) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen oder Besucher kein Verschulden trifft. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
(3) In Spülsteine, Ausgussbecken oder Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht entsorgt oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Vorgaben Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher auch hierfür die Kosten der Instandsetzung.
(4) Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen oder Einrichtungen des Gesamtmietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die von ihm benannten Kontaktpersonen bzw. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere kein Anspruch auf Mietminderung) zu.
§10 Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen oder dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Eine Tierhaltung ist nur gegen einen im Mietvertrag ausdrücklich aufgenommen Aufpreis möglich.
§11 Hausordnung
(1) Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme untereinander aufgefordert und verpflichtet.
(2) Störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner während ihrer Zeit durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden.
(3) Musizieren ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und andere Abspielgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(4) Das Rauchen ist in der Ferienwohnung streng untersagt.
§12 Keine Anwendung des Reiserechts/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(1) Die Normen des Reisevertragsrechts finden auf das vorliegende Mietverhältnis keine Anwendung, auch nicht über die Einbeziehung des Rechtsgedanken einzelner Vorschriften des Reisevertragsrechts.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.